Ehescheidung? Nachlassregelung? Erbauseinandersetzung?
Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Diskrepanzen
mit dem Finanzamt bei der steuerlichen Bewertung Ihrer Immobilie?
Unabhängig davon, ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke, Wohnungs- oder Teileigentum, Erbbaugrundstücke, Erbbaurechte oder sonstige Rechte und Lasten an Grundstücken, wie z. B. Wohnungsrechte oder Nießbrauch handelt: Ich erstelle für Sie Verkehrs- oder Beleihungswertgutachten gemäß der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) oder Beleihungswertverordnung (BelWertV).
Insbesondere bei steuerlichen Anlässen wie Erbschafts- oder Schenkungssteuer lohnt sich häufig die Einholung einer Wertermittlung, denn die Finanzämter verfügen nicht über die notwendigen örtlichen und individuellen Marktdaten.
Lassen Sie bereits vor einer Grundstücksübertragung die Auswirkungen des geplanten Vertrags auf den Immobilienwert abschätzen! Minimieren Sie Ihre Steuerlast!
Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und Marktkenntnis! Für jede Wertermittlung verwende ich eigens auf das Bewertungsobjekt abgestimmte Marktdaten. Das garantiert Ihnen eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Bewertung.